Elektronische Abfrage von Melderegisterauskünften
(Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der §§ 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes kann eine einfache Melderegisterauskunft auf elektronischem Wege über das Dienstleistungsportal der Landesregierung M-V über Einwohnerinnen und Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern erfragt werden. (Link zum Dienstleistungsportal [1])
Die elektronische Abfrage ist mit elektronischer Bezahlfunktion versehen und wird innerhalb weniger Minuten erteilt.
Persönliche oder Schriftliche Abfrage von Melderegisterauskünften
Abfragen können durch persönliche Vorsprache oder schriftlich im Amt Warnow-West in der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde erfolgen. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse vorliegen und dieses glaubhaft gemacht werden.
Gebühr
- Einfache Melderegisterauskunft 8,00 EUR
- Erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 EUR
- Archivauskunft 14,00 – 18,00 EUR
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung vor Ort
- Kartenzahlung vor Ort
- Erteilung einer Einzugsermächtigung (bei Abfrage beifügen)
- Verrechnungsscheck
- Überweisung