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Ausweis-, Pass- und Meldebehöre / Melderegisterauskünfte

Elektronische Abfrage von Melderegisterauskünften

(Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der §§ 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes kann eine einfache Melderegisterauskunft auf elektronischem Wege über das Dienstleistungsportal der Landesregierung M-V über Einwohnerinnen und Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern erfragt werden. (Link zum Dienstleistungsportal [1])

Die elektronische Abfrage ist mit elektronischer Bezahlfunktion versehen und wird innerhalb weniger Minuten erteilt. 


Persönliche oder Schriftliche Abfrage von Melderegisterauskünften

Abfragen können durch persönliche Vorsprache oder schriftlich im Amt Warnow-West in der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde erfolgen. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse vorliegen und dieses glaubhaft gemacht werden.

Gebühr

Zahlungsmöglichkeiten