Zur Bildung der Wahlvorstände bitte ich Sie, mir Wahlberechtigte aus den amtsangehörigen Gemeinden für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen. In diesem Wahlorgan dürfen Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und ihre Stellvertreter/Stellvertreterin nicht Mitglied sein.
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer. Durch das Amt Warnow-West erhalten Sie im Rahmen einer Schulung eine Einführung in Ihre Tätigkeit.
Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:
Wahlvorsteher/in | 120,00 EUR |
stellv. Wahlvorsteher/in | 110,00 EUR |
Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in und Beisitzer | 100,00 EUR |
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 15.03.2024 im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow oder per E-Mail an wahlen@warnow-west.de [1] ein.
Kritzmow, 08.01.2024
Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter