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Amt – Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017
für die Gemeinden:
Papendorf, Pölchow, Kritzmow, Lambrechtshagen,  Stäbelow und Ziesendorf

 

Gemäß § 27 Abs.3 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.
Die Grundsteuer 2017 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2017 fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs.3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2017 in einem Betrag am 1. Juli 2017 fällig.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Steuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt Warnow- West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow einzulegen.

Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie den Vordruck zur Erteilung der Ermächtigung im Internet unter www.amt-warnow-west.de [1] verwenden. Eine formlose Mitteilung Ihrer Einzugsermächtigung ist ebenfalls möglich.

Kritzmow, den 02.01.2017

J. Weber
Finanzverwaltung/ Steuern