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BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE STÄBELOW

 

Betrifft: 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen – geänderter Entwurf

hier:    erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 (2) Nr. 2 BauGB)

 

Der Entwurf der 5. Änderung (Neufassung) der Innenbereichssatzung Wilsen wurde unter Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner und der Behörden geändert.

Für die betroffene Öffentlichkeit besteht deshalb im Zeitraum vom 14.01.2022 bis einschließlich zum 27.01.2022 erneut Gelegenheit zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a (E-Mail: amt@warnow-west.de).

Während dieser Frist werden der geänderte Entwurf der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen und die zugehörige Begründung über das Internetportal des Amtes Warnow West unter https://www.amt-warnow-west.de  unter dem Button ‚Bauleitplanung der Gemeinden‘ veröffentlicht.

Die Unterlagen können während der o.g. Frist von jedermann auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung der Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, 23.12.2021

 

 

Bull

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       23.12.2021

abzunehmen ab:      07.01.2022

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 47-10/21) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 (Nr. 50-10/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Jahresabschluss 2017

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 52-13/21) und die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2016 (Nr. 56-14/21) und 2017
(Nr. 57-14/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 26.10.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und in ihrer Sitzung am 15.12.2021 dem Bürgermeister die Entlastung für 2016 und 2017 erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Jahresabschluss 2017

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 43-10/21 der Gemeindevertretung vom 08.12.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.278.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.580.800 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -302.700 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 2.177.800 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 2.247.400 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -69.600 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 947.200 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.190.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -242.900 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 217.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
250 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 320 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,27 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.705.860 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
5.550.656 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
9.991.013 EUR.

 

Kritzmow, den 08.12.2021                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 16.12.2021                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 38-5/21 des Amtsausschusses vom 09.12.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.902.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 6.209.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -307.500 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 5.712.400 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.923.900 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -211.500 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 140.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 178.500 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -38.500 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

entfällt

 

§ 6
Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 13,45 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 65,1375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

Amtsschulumlage Regenbogenkindergrundschule Kritzmow
Die Umlage für die Amtsschule Regenbogenkindergrundschule Kritzmow wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.271,23 EUR je Schüler.
Amtsschulumlage Warnowschule Papendorf
Die Umlage für die Amtsschule Warnowschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 954,03 EUR je Schüler.
Bauhof
Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den
    laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort (Vorortkosten)
    – nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben
    – Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben unberücksichtigt
  2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten) sowie Ausgaben für
    gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und den laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
    – 1/5 der Ausgaben

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 588.136 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.421.719 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
5.678.185 EUR.

 

Kritzmow, den 09.12.2021                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Amtsvorsteher

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 16.12.2021                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                                                                                         Amtsvorsteher

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 85-16/21 der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.133.300 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 5.777.100 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -643.800 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 4.833.300 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.069.700 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -236.400 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 334.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 493.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -159.100 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 480.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
280 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
360 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,11 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.579.342 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
10.827.281 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
22.909.317 EUR.

 

 

Kritzmow, den 02.12.2021                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 14.12.2021                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                                                                                          Bürgermeister

 

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ beschlossen.

Der etwa 1.050 m² große Geltungsbereich, östlich der Landesstraße 132 in der Ortslage Sandkrug, umfasst die Flurstücke 25/16 (teilw.) und 25/21 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Groß Stove. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die Gegebenheiten der erfolgten Bebauung und Erschließung. Dazu soll eine ursprünglich als Sonstiges Sondergebiet Nahversorgungsstandort festgesetzte Teilfläche in die Gewerbegebietsfläche GE 1 der Ursprungsplanung einbezogen werden, um so die Bebauung mit einem Gewerbebetrieb zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 05.01.2022 zur Planung äußern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 30.11.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 06.01.2022 bis zum 07.02.2022

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/. Die Entwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-oeffentliche-auslegungen/ einsehbar.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Papendorf, den 09.12.21

 

Herr Ahrens
Bürgermeister

 

Lageplan: Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9b „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

Begründung – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 1 – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 2 – hier als PDF-Dokument

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 36-5/21) und die Entlastung des Amtsvorstehers (Nr. 37-5/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 83-16/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 84-16/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 02.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Uwe Barten
Bürgermeister

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Folgende Sache wurde am 19.10.2021 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/16-21

Funddatum:                            06.10.2021

Aufbewahrung bis:                 06.04.2022

Kategorie:                               Fahrrad

Beschreibung:                        Mountain-Bike, Marke: UNIVEGA, Typ: HAT-560; Größe: 40, Farbe: schwarz/weiß, mit Shimano-Gangschaltung

Fundort:                                  Wahrstorf

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
ab dem 22.11.2021 ist ein Besuch unseres Amtes nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zur Erledigung Ihrer Angelegenheiten in unserer Meldebehörde wenden Sie sich bitte an:
meldewesen@warnow-west.de
038207 63362
038207 63363
038207 63364

Für alle anderen Anliegen kontaktieren Sie bitte direkt die zuständigen Sachbearbeiter/innen oder unsere Zentrale unter
amt@warnow-west.de
038207 6330

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 9a „Sandkrug“ der Gemeinde Papendorf

Beteiligung DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 03.08.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a gebilligt.

Die Änderung betrifft einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 9a, gelegen im nordöstlichen Teil des Ortsteiles Sandkrug an der Straße nach Papendorf (s. Lageplan).

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a erfolgt im Wesentlichen ein Neuzuschnitt des im Ursprungsplan festgesetzten Baugrenzen durch eine Erweiterung des Baufensters. Eine höhere bauliche Verdichtung im Geltungsbereich der Planänderung erfolgt dadurch nicht, da das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert wird. Die Planänderung dient der Bestandsentwicklung eines heimischen Gewerbebetriebes.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 22.11.2021 bis zum 23.12.2021

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

 

Papendorf, den 28.10.2021

 

J. Ahrens
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:

abzunehmen ab:

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Lageplan: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9a „Sandkrug“

§ 1       [Entgeltpflicht, Entgeltbefreiung]

Das Amt Warnow-West ist Träger der Warnowschule Papendorf sowie der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow (Amtsschulen). Die Nutzung der Räume und Sporthallen ist entgeltpflichtig und bezieht sich soweit nicht anders geregelt auf eine Zeitstunde mit 60 Minuten. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 60 Minuten.

Von der Zahlung eines Entgelts sind nachfolgend aufgeführte Nutzungen befreit:

– Unterricht, Schulsport sowie Veranstaltungen der Amtsschulen
– Sitzungen und eintrittsfreie Veranstaltungen der eingetragenen Schulvereine der
Amtsschulen
– Nutzungen durch eingetragene Vereine mit Sitz im Gebiet der Schuleinzugs-         bereiche der Amtsschulen für den Kinder-, Jugendsport und die Jugendfeuerwehren. Kinder-, Jugendsport und Jugendfeuerwehr bedeutet, dass alle Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zzgl. erforderlicher volljähriger Aufsichtspersonen bzw. Trainer.

Die Befreiungen gelten nicht, soweit die Vermietung für ein kostenpflichtiges Angebot im Rahmen des Ganztagsschulbetriebs erfolgt. Hierfür werden jeweils 50% der nachfolgend aufgeführten Entgeltsätze erhoben.

Ab dem 01.01.2023 wird auf die Nutzungsentgelte die zu diesem Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer erhoben.

 

§ 2       [Sporthalle Warnowschule Papendorf]

Für die Nutzung der Sporthalle der Warnowschule Papendorf, inkl. der Nebenräume und der Turn- und Sportgeräte, sind zu entrichten

  1. für den regelmäßigen Vereinssport, wie Training, Punktspiel, Einzelwettkampf
  2. a) durch eingetragene Vereine mit Sitz im Schuleinzugsbereich der Amtsschulen:
    10,00 Euro.
    b)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Kinder- und Jugendsport: 15,00 Euro.
    c)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Erwachsenensport: 20,00 Euro.
  3. im Rahmen der örtlichen Kindertagesbetreuung im Schuleinzugsbereich durch die
    jeweiligen Träger: 10,00 Euro.
  4. durch die jeweilige Gemeinde im Schuleinzugsbereich für Zwecke der Freiwilligen
    Feuerwehren: 10,00 Euro.
  5. für gesonderte Sportveranstaltungen wie Turniere, Trainingslager sowie für Fasching
  6. a) bis zu vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro.
    b) bei mehr als vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je
    weitere angefangene Zeitstunde jedoch maximal 100,00 Euro pro Tag
  7. für Veranstaltungen, die nicht von den vorstehenden Punkten erfasst werden
  8. a) bis zu fünf Zeitstunden 100,00 Euro.
    b) ab  der fünften Zeitstunden 150,00 pro Tag.

 

§ 3       [Sporthalle Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow]

Für die Nutzung der Sporthalle der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow, inkl. der Nebenräume und der Turn- und Sportgeräte, sind zu entrichten

  1. Für den regelmäßigen Vereinssport, wie Training, Punktspiel, Einzelwettkampf
  2. a) durch eingetragene Vereine mit Sitz im Schuleinzugsbereich der Amtsschulen:
    10,00 Euro.
    b)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Kinder- und Jugendsport: 13,50 Euro.
    c)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Erwachsenensport: 15,50 Euro.
  3. im Rahmen der örtlichen Kindertagesbetreuung im Schuleinzugsbereich durch die
    jeweiligen Träger: 10,00 Euro.
  4. durch die jeweilige Gemeinde im Schuleinzugsbereich für Zwecke der Freiwilligen
    Feuerwehren: 10,00 Euro.
  5. für gesonderte Sportveranstaltungen wie Turniere, Trainingslager sowie für Fasching
  6. a) bis zu vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro.
    b) bei mehr als vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je weitere angefangene Zeitstunde jedoch maximal 100,00 Euro pro Tag.
  7. für Veranstaltungen, die nicht von den vorstehenden Punkten erfasst werden
  8. a)      bis zu fünf Zeitstunden 100,00 Euro.
    b)      ab der fünften Zeitstunden 150,00 pro Tag.

Für die Nutzung der Sporthalle während der Schulferienzeiten in Mecklenburg-Vorpommern, erhöht sich das Nutzungsentgelt um jeweils 2,50 Euro je Zeitstunde.

 

§ 4       [Schulräume]

Für die Nutzung der Räume werden erhoben:

  1. Unterrichtsraum der Warnowschule Papendorf:
  2. a) pro Zeitstunde 5,00 Euro
    b)      pro Tag 40,00 Euro
  3. Unterrichtsraum der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow:
  4. a)      pro Zeitstunde 7,50 Euro
    b)      pro Tag 60,00 Euro
  5. Sportraum der Warnowschule Papendorf
  6. a)      pro Zeitstunde 5,00 Euro
    b)      pro Tag 40,00 Euro
  7. Aula der Warnowschule Papendorf
  8. a)      pro Zeitstunde 27,00 Euro
    b)      pro Tag 216,00 Euro

 

§ 5       [Antrag auf Entgeltherabsetzung oder Entgeltverzicht]

Auf schriftlichen Antrag kann der Schul- und Bauhofausschuss in begründeten Einzelfällen, welche im öffentlichen Interesse liegen, das Nutzungsentgelt herabsetzen oder auf eine Erhebung verzichten.

 

§ 6       [Inkrafttreten, Außerkrafttreten]

Diese Entgeltordnung ersetzt die Entgeltordnung vom 17.08.2018 und tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Kritzmow, 30.11.2020

 

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

 

Aufgrund eines Cyber-Angriffs auf einen IT-Dienstleister in Westmecklenburg ist aus Sicherheitsgründen das Landesnetz abgeschaltet worden. Dadurch ist die Ausweis-, Pass- und Meldebehörde derzeit nicht arbeitsfähig. Wir haben keinen Zugriff auf Meldedaten und können auch keine Ausweis- und Passanträge aufnehmen.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Ihrem Besuch bei uns telefonisch unter 038207-6330.

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 79-12/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 80-12/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.09.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Jürgen Ahrens

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2017

Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume im Gemeindehaus der Gemeinde Stäbelow

Präambel

Das Gemeindehaus in Stäbelow, Schulweg 5, ist eine Einrichtung der Gemeinde und dient der Gemeindevertretung, deren Ausschüsse und dem Bürgermeister für die Erfüllung ihrer Aufgaben und als Veranstaltungsort für gemeindliche Veranstaltungen. Darüber hinaus werden Räume an gemeindeansässige Vereine überlassen, welche den Einwohnern der Gemeinde Angebote zum kommunalen und kulturellen Leben unterbreiten. Eine Büroeinheit steht gewerblicher Vermietung zur Verfügung.

§1

Raum- und Funktionsbezeichnungen

Die vorhandenen Räume tragen folgende Bezeichnungen, welche den jeweiligen Nutzungen entsprechen (Funktionsbezeichnung):

Erdgeschoss

EG 1                      Büro Bürgermeister                       18,44 m²

EG 2                      Beratungsraum Gemeinde         37,05 m²

EG 3                      Vereins- und Seniorentreff         89,29 m²

Obergeschoss

OG 1                      Bibliothek                                          31,01 m²

OG 2                      Heimatstube                                    40,75 m²

OG 3                      Gemeindetreff                                22,92 m²

OG 4                      Büroeinheit                                       39,56 m²

 

  • Folgende Räume können als Lagermöglichkeiten im beschränktem Umfang genutzt werden:

KG                         Keller                                                   15,43m²

OG 5                      Abstellraum                                      6,23 m²Der Raum neben dem Fahrstuhl eignet sich aufgrund der Beschaffenheit nicht als Lagerraum

 

§2

Zweckbestimmung

  • Das Gemeindehaus dient der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse für Sitzungen und dem Bürgermeister für die Bürgermeistersprechstunde. Gemeindliche Veranstaltungen können im Gemeindehaus ausgerichtet werden.
  • Es soll außerdem an gemeindeansässige Vereine überlassen werden, welche für die Einwohner der Gemeinde kommunale und kulturelle Angebote unterbreiten. Im Einzelfall ist die Überlassung an Dritte zulässig. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen.
  • Die Büroeinheit steht der gewerblichen Vermietung zur Verfügung.
  • Soweit die Räume möbliert und eingerichtet sind, ist eine Änderung der Einrichtung nur mit einer gesonderten Erlaubnis durch den Bürgermeister zulässig.

§3

Entgelt

Folgende Entgelte werden erhoben:

  • Kommerziell kulturelle Veranstaltung 27,00 EUR/Stunde
  • Fachvorträge, Seminare, Fortbildungen 27,00 EUR/Stunde
  • Politische Veranstaltung 27,00 EUR/Stunde
  • Sitzungen, Versammlungen, Tagungen 27,00 EUR/Stunde
  • Gesundheitsfördernde und oder
    sportliche Veranstaltungen 8,00 EUR/Stunde
  • Kulturelle Veranstaltungen (kostenloser Eintritt) 8,00 EUR/Stunde
  • Musikunterricht, Kunstunterricht 8,00 EUR/Stunde
  • Auf Antrag kann bei Überlassungen an gemeinnützige Vereine, insbesondere für wiederkehrende Kurse als offene Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, von der Erhebung eines Entgeltes abgesehen werden. Mit dem Antrag sind der Zweck und die Förderwürdigkeit des jeweiligen Überlassungsgrundes anzugeben.
  • Soweit die Entgelte der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird zu dem Entgelt zusätzlich die Umsatzsteuer in der geltenden Höhe erhoben.

§4

Vergabe

          Die Vergabe der Räume erfolgt durch den Bürgermeister oder einen von ihm Beauftragten auf Grundlage eines schriftlichen Antrages.

  • Die Überlassung nach § 2 Abs. 2 erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Eine Überlassung der Räume an Dritte ist dem Nutzer nicht gestattet.
  • Ein Rechtsanspruch auf die beantragten Räume zur beantragten Zeit und damit auf den Abschluss eines Vertrages besteht
  • Die Verträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängern sich automatisch um weitere zwei Jahre, sofern sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt werden.
  • Die Gemeinde informiert über die Raumbelegung durch Aushang im Gemeindehaus.
  • Die Inanspruchnahme der Räume schließt die Mitnutzung des Flurbereiches, der Sanitärräume und des Parkplatzes mit

§5

Bibliothek und Heimatstube

Die Bibliothek und die Heimatstube werden jeweils durch einen gemeindeansässigen Verein betrieben. Die Organisation obliegt dem jeweiligen Verein unter Einhaltung der Hausordnung und den Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§6

Hausrecht

Der Bürgermeister übt das Hausrecht aus. Er kann seine Befugnisse auf Dritte übertragen.

§7

Haftung

In den Verträgen ist den Vertragspartnern die Haftung für Schäden, welche aufgrund der Inanspruchnahme entstehen, im gesetzlich möglichen Rahmen zu übertragen.

§8

Hausordnung

  • Die Hausordnung regelt den bestimmungsgemäßen Umgang mit den Räumen des Gemeindehauses sowie mit deren Ausstattung und Zubehör. Sie soll die wesentlichen Regeln in einer den Nutzern verständlichen Weise
  • Die Hausordnung wird vom Bürgermeister erlassen.
  • Die Nutzer sind im Vertrag zur Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten. Sie ist im Eingangsbereich des Gebäudes auszuhängen.

§9

Schließanlage

Das Gemeindehaus ist mit einer Schließanlage ausgestattet. Die Zutrittsberechtigungen richten sich nach dem Vertrag. Die Schlüsselprogrammierung erfolgt durch den Objektverantwortlichen in Abstimmung mit dem Amt Warnow-West.

§10

Gewerbeausübung

In den überlassenen Räumen ist der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten von gewerblichen Leistungen und die Aufnahme von Bestellungen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Bürgermeisters gestattet.

§11

Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.10.2021 in Kraft und ersetzt die Nutzungsordnung vom 02.07.2018.

 

Stäbelow, 30.09.2021

Hans-Werner Bull

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Kritzmow
Öffentliche Auslegung
des Entwurfs zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung
für die Ortslage Klein Schwaß
gemäß §34 Abs. 4 Satz 1 BauGB

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 beschlossen, die Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß zum zweiten Mal zu ändern. Planänderungsziele sind:
    • Klarstellung der Innenbereichsgrenze im Bereich der Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12 (Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß);
    • Festsetzung zur Lage der zu pflanzenden Hecke für die in den Innenbereich einbezogene Außenbereichsfläche (Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12, 100/22, 100/23, 100/24, 100/25, 100/26, 100/27, 100/28, Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß betreffend).
  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 den Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß mit dem Entwurf der Begründung zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  2. Der Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß mit dem Entwurf der Begründung liegen gemäß §34 Abs.6 BauGB i.V.m. §13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BauGB und §3 Abs.2 BauGB in der Zeit

vom 05.10.2021 bis einschließlich 04.11.2021

in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch im Internet unter www.amt-warnow-west.de einsehbar.

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation sind die allgemein gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß §3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, dem Umweltbericht nach §2a BauGB und von der Angabe nach §3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs.1 BauGB abgesehen wird.

 

Leif Kaiser
Bürgermeister                                     (Siegel)                           Kritzmow, 02.09.2021

 

Bekanntmachungsvermerk

 

ausgehängt am:   13.09.2021

 

An die Anwohner der
Rostocker Straße in der Gemeinde Pölchow
An der Ziegelei in der Gemeinde Pölchow
Holzdamm in der Gemeinde Papendorf

 

Sehr geehrte Anwohner/-innen,

nach einer langen Planungsphase und den umfangreichen Bemühungen zur Erlangung der notwendigen Fördermittel ist es nun soweit, dass der Neubau der dringend erforderlichen Sporthalle für die Warnowschule Papendorf starten kann.

Die Lage des Baufeldes hinter der Bahnunterführung in Papendorf erfordert es, dass große Baufahrzeuge und Transporte von großen Baumaterialien über die Rostocker Straße / An der Ziegelei / Holzdamm zum Baufeld fahren müssen. Die Durchfahrtshöhe der Bahnunterführung in Papendorf ist für diese Fahrzeuge leider nicht ausreichend.

Mit dem Baubeginn am 4. Oktober 2021 wird es deshalb zu einem zeitweise höheren Verkehrsaufkommen mit Baufahrzeugen im Rahmen der jeweiligen Bauabschnitte über diesen Straßenverlauf kommen.

Den beengten Verkehrsverhältnissen im Bereich An der Ziegelei / Holzdamm wird durch die Einrichtung einer temporären Verkehrsregelung Rechnung getragen. Um die Begegnung der großen Baufahrzeuge an den besonderen Engstellen dieses Straßenabschnittes zu unterbinden, wird eine Ampelregelung, die wochentags von Montag bis Freitag in Betrieb ist, installiert.

Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Juni 2023 vorgesehen.

Der für die Baumaßnahme verantwortliche Schul – und Bauhofausschuss des Amtes Warnow West ist während der Baumaßnahme Ihr Ansprechpartner. Verwenden Sie bitte zur Kontaktaufnahme die E-Mail Schulsporthalle@warnow-west.de Ihre Hinweise werden unverzüglich an die verantwortliche Bauleitung, die durch die aib Bauplanung Nord GmbH realisiert wird, weitergeleitet und in den regelmäßigen Baubesprechungen berücksichtigt.

Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pölchow am Dienstag, den 28. September 2021, 19 Uhr im Gutshaus in Wahrstorf, Zum Gutshof 1 wird ein Vertreter des Schul- und Bauhofausschusses anwesend sein und für Informationen zur Verfügung stehen.

Mit diesem Projekt wird es den über 500 Schülern der Warnowschule Papendorf wieder ermöglicht, einen umfassenden und allen Anforderungen der modernen Schulbildung entsprechenden Sportunterricht durchzuführen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Verständnis für die während der Zeit der Baumaßnahme auftretenden Verkehrsbelastungen.

Ihr Schul- und Bauhofausschuss des Amtes Warnow-West

Wahl zum Deutschen Bundestag und
 zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern 

am 26.09.2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

1. Die Gemeinde Name

Elmenhorst/Lichtenhagen

ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk:     2001

Wahlraum:      Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

Wahlbezirk:     2002

Wahlraum:      Sporthalle Lichtenhagen, An Backhus 7

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

Wahlbezirk:     2003

Wahlraum:      Gemeindezentrum Elmenhorst, Gewerbeallee 45

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

 

Wahlbezirk:     2004

Wahlraum:      Sporthalle Lichtenhagen, An Backhus 7

                        Dieser Wahlraum ist teilweise barrierefrei zugänglich.

Weiterlesen Wahlbekanntmachung

  1. Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf
wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021
(20. bis 16. Tag vor der Wahl)
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow (Zimmer 1.3, barrierefrei)  
(Ort der Einsichtnahme)

Weiterlesen Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 26. September 2021

Folgende Sache wurde am 19.08.2021 als Fund gemeldet.

 

Fundnummer:                         II10 32 92/15-21

Funddatum:                            19.08.2021

Aufbewahrung bis:                 19.02.2022

Kategorie:                               Sonstiges

Beschreibung:                        1 Schlüssel mit Ring

Fundort:                                  Kritzmow, Satower Straße, Gehweg Höhe Netto

Weiterlesen Öffentliche Bekanntmachung eines Fundes