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Festsetzung eines Straßennamens in der Gemeinde Kritzmow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2013 gemäß § 22 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) die Benennung von Straßen beschlossen.

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Lärmaktionsplanung an der Landesstraße L 10 „Satower Straße“ in den Gemeinden Kritzmow und Stäbelow

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Den Bestimmungen der EG-Umgebungslärmrichtlinie folgend werden die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Kritzmow und Stäbelow über die „Lärmaktionsplanung“ in den Gemeinden informiert und daran beteiligt.

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