Auf der Grundlage des § 5 der
Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der
Bekanntmachung vom
08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19.12.2005,
GVOBl. M-V 2005, S. 640, wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2006 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Erste Satzung
zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde
Ziesendorf erlassen:
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf vom 25.04.05 wird
wie folgt geändert:
1. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden die
Worte „und Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung“ gestrichen.
2. In
§ 7 Abs. 2 wird als letzter Satz hinzugefügt „ Ab dem 01.01.2007 erscheint
das Amtliche Bekanntmachungsblatt monatlich.“
3. § 7 Abs. 4
erhält folgende Fassung:
„Ist die öffentliche
Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt
nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel am Feuerwehrhaus, Dorfplatz 5b in Ziesendorf.
Die Aushangfrist beträgt 14 Tage,
soweit gesetzlich nicht etwas anderes vorge-
schrieben ist.
Die öffentliche Bekanntmachung in der
vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen des
Hinderungsgrundes unverzüglich
nachzuholen.“
4. In § 7 wird
als Abs. 5 hinzugefügt:
„Einladungen zu den Sitzungen der
Gemeindevertretung werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am
Feuerwehrhaus, Dorfplatz 5b in Ziesendorf, öffentlich bekannt gemacht.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Kritzmow, 16.06.2006
Harri Bauer
Bürgermeister