Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom

08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2005,

GVOBl. M-V 2005, S. 640, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2006 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Erste Satzung zur Änderung

der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf vom 25.04.05 wird wie folgt geändert:

 

1.         In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „und Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung“ gestrichen.

 

2.        In § 7 Abs. 2 wird als letzter Satz hinzugefügt „ Ab dem 01.01.2007 erscheint das Amtliche Bekanntmachungsblatt monatlich.“

 

3.         § 7 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

„Ist die öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Feuerwehrhaus, Dorfplatz 5b in Ziesendorf.

Die Aushangfrist beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nicht etwas anderes vorge-

schrieben ist. 

Die öffentliche Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen des

Hinderungsgrundes unverzüglich nachzuholen.“

 

4.         In § 7 wird als Abs. 5 hinzugefügt:

„Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Feuerwehrhaus, Dorfplatz 5b in Ziesendorf, öffentlich bekannt gemacht.“

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kritzmow, 16.06.2006

 

 

 

 

Harri Bauer

Bürgermeister