Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom

08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.05.2006,

GVOBl. M-V 2006, S. 194, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.06.2006

und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Erste Satzung zur Änderung

der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 21.04.05 wird wie folgt geändert:

 

1.         In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „und Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung“ gestrichen.

 

2.        In § 8 Abs. 2 wird als letzter Satz hinzugefügt „ Ab dem 01.01.2007 erscheint das Amtliche Bekanntmachungsblatt monatlich.“

 

3.         § 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

„Ist die öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindehaus, Schulweg 5 in Stäbelow. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nicht etwas anderes vorgeschrieben ist. 

Die öffentliche Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen des

Hinderungsgrundes unverzüglich nachzuholen.“

 

4.         In § 8 wird als Abs. 5 hinzugefügt:

„Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindehaus, Schulweg 5 in Stäbelow, öffentlich bekannt gemacht.“

                                                                       

                                                           

Artikel 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kritzmow, 13.07.2006

 

 

 

Wolfgang Bull

Bürgermeister