Auf der Grundlage des § 5 der
Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der
Bekanntmachung vom
08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23.05.2006,
GVOBl. M-V 2006, S. 194, wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.06.2006
und nach Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde folgende Erste Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde
Stäbelow erlassen:
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow vom 21.04.05 wird wie
folgt geändert:
1. In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden die
Worte „und Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung“ gestrichen.
2. In
§ 8 Abs. 2 wird als letzter Satz hinzugefügt „ Ab dem 01.01.2007 erscheint
das Amtliche Bekanntmachungsblatt monatlich.“
3. § 8 Abs. 4
erhält folgende Fassung:
„Ist die öffentliche Bekanntmachung in der durch
Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt nicht möglich, so erfolgt die
Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindehaus,
Schulweg 5 in Stäbelow. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich
nicht etwas anderes vorgeschrieben ist.
Die öffentliche Bekanntmachung in der
vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen des
Hinderungsgrundes unverzüglich
nachzuholen.“
4. In § 8 wird
als Abs. 5 hinzugefügt:
„Einladungen zu den Sitzungen der
Gemeindevertretung werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am
Gemeindehaus, Schulweg 5 in Stäbelow, öffentlich bekannt gemacht.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Kritzmow, 13.07.2006
Wolfgang Bull
Bürgermeister