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hier ausdrucken Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes vom 22.02.2001
Artikel
1 In § 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 wird anstelle von "100 DM" wird durch "50 Euro" ersetzt. § 5 Absatz 1 erhält damit folgende Fassung: 1) Die Gebühr wird als Jahresgebühr erhoben und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 1. Gebührenpflichtige, deren Gebühr im Jahr über 50 Euro beträgt, erhalten jährlich einen Gebührenbescheid. 2.
Gebührenpflichtige, deren Gebühr im Jahr unter 50 Euro beträgt,
erhalten jedes 2. Jahr einen Gebührenbescheid
mit den Forderungen der Gebühr für das vergangene und das laufende
Jahr. Artikel
2 Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Stäbelow, 26.09.2001 Bull
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