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Erste Satzung zur Änderung

der Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes vom 22.02.2001


Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 29), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 26.09.2001 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1
Änderung der Festsetzung und Fälligkeit

In § 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 wird anstelle von "100 DM" wird durch "50 Euro" ersetzt. § 5 Absatz 1 erhält damit folgende Fassung:

1) Die Gebühr wird als Jahresgebühr erhoben und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

   1. Gebührenpflichtige, deren Gebühr im Jahr über 50 Euro beträgt, erhalten jährlich einen        Gebührenbescheid.

   2. Gebührenpflichtige, deren Gebühr im Jahr unter 50 Euro beträgt, erhalten jedes 2. Jahr einen        Gebührenbescheid mit den Forderungen der Gebühr für das vergangene und das laufende Jahr.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Stäbelow, 26.09.2001

Bull
Bürgermeister