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hier ausdrucken Satzung
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und dieser Satzung erhoben.
1.
Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von
allen Ausgleichs- und 2. Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 2.1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 2.2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. 3.
Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich
deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes
in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der
Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen
Abweichungen vorsehen.
Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
Die
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stäbelow, 13.09.95 gez.
Blaut
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