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Satzung zur Änderung
Artikel
1 Der Gebührentarif zu § 3 wird wie folgt geändert: Gebührentarif zu § 3 der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stäbelow 1. Gebühren für Personal Angehörige der Feuerwehr 22,00 Euro je Stunde 2. Gebühren für Fahrzeuge mit feuerwehrtechnischer Beladung In
den Gebühren sind die Betriebsmittel- und Fahrtkosten enthalten.
Die Kosten für Personal, 2.1 Lösch- und Sonderfahrzeuge Löschgruppenfahrzeug Typ LF 8/6 128,00 Euro je Stunde 2.2 Anhängerfahrzeuge derzeit nicht vorhanden 3. Gebühren für Fehlalarmierung bzw. grundloser Alarmierung Die Erhebung von Gebühren bei Einsätzen aufgrund vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr sowie Fehlalarm einer Brandmeldeanlage, halbjährlich ab dem 3. Wiederholungsfall, erfolgt nach den Ziffern 1 und 2.
4.1.
Für alle unter Ziffer 1 bis 3 nicht aufgeführten Leistungen,
für die verbrauchten Materialien (z.B. Schaum, Pulver, Ölaufsaugmittel
u.a.) und für Ersatzteile werden 4.2.
Entstehende Kosten für Reinigung und Entsorgung werden zum Selbstkostenpreis
in 4.3
Bei Gestellung von Mannschaften und Fahrzeugen mit entsprechender feuerwehrtechnischer
4.4.
In begründeten Fällen können statt der vorstehenden Gebührensätze
auch Pauschal gebühren vereinbart werden. Die Höhe des jeweils
vereinbarten Pauschalbetrages 5. Auslagen Auslagen,
die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung oder dem Gebührenbescheid
anfallen, sind vom Gebührenschuldner zu ersetzen. Dies betrifft insbesondere: Artikel
2 Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Kritzmow, ________________
Soweit
beim Erlaß dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften
verstoßen Kritzmow, _________________
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