Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde

Pölchow

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

( KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V, S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 02.03.2010

die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow erlassen:

 

Artikel 1

Änderung der Hundesteuersatzung

 

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Pölchow vom 17.10.2000, zuletzt geändert durch

die Erste Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 28.11.2006, wird wie folgt geändert:

 

 

§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

1. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

 

- für den ersten Hund                             50,00 €

- für den zweiten Hund               80,00 €

- für den dritten und                             100,00 €

- für jeden weiteren                              100,00 €

- für den ersten und jeden

  weiteren gefährlichen Hund                400,00 €

 

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

 

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

 

 

 

 

Pölchow, 04.03.2010

 

 

 

Ulrich Schenka                                   

Bürgermeister                                                  - Siegel -