Auf der Grundlage des § 5 der
Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der
Bekanntmachung vom
08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23.05.2006,
GVOBl. M-V 2006, S. 194, wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.06.2006 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Erste Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 12.05.05 wird
wie folgt geändert:
1. In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden die
Worte „und Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung“ gestrichen.
2. In
§ 8 Abs. 2 wird als letzter Satz hinzugefügt „ Ab dem 01.01.2007 erscheint
das Amtliche Bekanntmachungsblatt monatlich.“
3. § 8 Abs. 4
erhält folgende Fassung:
„Ist die öffentliche
Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt
nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel am Bürgermeisterbüro, Alte Schule 5 in Papendorf. Die
Aushangfrist beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nicht etwas anderes
vorgeschrieben ist.
Die öffentliche Bekanntmachung in der
vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen des
Hinderungsgrundes unverzüglich
nachzuholen.“
4. In § 8 wird
als Abs. 5 hinzugefügt:
„Einladungen zu den Sitzungen der
Gemeindevertretung werden durch Aushang an
der
Bekanntmachungstafel am Bürgermeisterbüro, Alte Schule 5 in Papendorf,
öffentlich bekannt gemacht
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Kritzmow, 27.07.2006
Klaus Zeplien
Bürgermeister