Satzung über die Aufhebung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Papendorf

 

Aufgrund der §§ 5 und 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.04 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.07 (GVOBl. M-V S. 410, 413), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.93, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.06 (GVOBl. M-V S. 539) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 05.05.09 folgende Satzung erlassen

 

 

Artikel 1

 

Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Papendorf vom 10.11.2005 wird hiermit aufgehoben.

 

 

 

Artikel 2

 

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

Papendorf, 30.07.2009

 

 

Zeplien

Bürgermeister

 

 

 

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann jedoch jederzeit geltend gemacht werden.