Satzung über die
Aufhebung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Papendorf
Aufgrund der §§ 5 und 43 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.04 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.07
(GVOBl. M-V S. 410, 413), des § 50 des Straßen- und
Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.93, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 10.07.06 (GVOBl. M-V S. 539) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 05.05.09 folgende
Satzung erlassen
Artikel 1
Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde
Papendorf vom 10.11.2005 wird hiermit aufgehoben.
Artikel 2
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Papendorf, 30.07.2009
Zeplien
Bürgermeister
Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach
Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der
Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der
Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
Bekanntmachungsvorschriften kann jedoch jederzeit geltend gemacht werden.