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Erste
Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Papendorf
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl.
M-V, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V
S. 410, 413), der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. MV S. 410, 427),
des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV)
vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 539), wird nach Beschlussfassung durch
die Gemeindevertretung vom 20.11.2008 folgende Satzung erlassen:
Artikel
1
Änderungen
Die
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Papendorf vom 01.09.2005 wird
wie folgt geändert:
- Änderung
der Straßenbezeichnung „Zum Reiterhof“ in § 3 der Satzung in
-
Verbindungsweg zwischen Klein Stove und Buchholz-Heide
- Das
gemäß § 4 als Bestandteil der Satzung aufgeführte Verzeichnis wird
laut Anlage neu gefasst.
- Der
§ 5 der Satzung erhält folgende Fassung:
§ 5
Reinigungsklassen
Die von der Gemeinde zu reinigenden öffentlichen Straßen werden entsprechend
den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
in Reinigungsklassen (RK) eingeteilt.
| RK |
Öffentliche Reinigung |
Straßenteil |
Zeitraum eines jeden Jahres |
Häufigkeit |
| SF52 |
Sommerreinigung |
Fahrbahn |
01.04.
– 31.10. |
1
x jährlich |
| WF |
Winterdienst |
Fahrbahn |
01.11.
– 31.03. |
nach
Erfordernis |
Artikel
2
In-Kraft-Treten
- Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend
zum 01.01.2008 in Kraft.
Kritzmow,
den 27.11.2008
Zeplien
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
- Die vorstehende von der Gemeindevertretung
Papendorf beschlossene Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
- Soweit beim Erlass dieser Satzung
gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese
nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend
gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung
von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Kritzmow,
den 27.11.2008
Zeplien
Bürgermeister
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