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Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Papendorf (Sondernutzungssatzung)
Auf
Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413) und der §§ 21 bis
24 sowie 28, 30 und 67 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern
(StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 und § 8 (1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
vom 28.06.2007, in den derzeit gültigen Fassungen in Verbindung mit §§
1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 6 Abs. 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des
Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12.04.2005 (GVOBl. M/V 2005 S. 146)
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.05.2009 und nach Genehmigung
durch die zuständige Straßenaufsichtsbehörde vom 05.06.2009 folgende Satzung
erlassen. Artikel 1 Änderungen Die
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Papendorf (Sondernutzungssatzung)
vom 19.02.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.04.2004, wird wie
folgt geändert:
1.
In § 2 wird ein Absatz 5 folgenden Wortlautes
angefügt:
2.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
3.
In § 5 wird der bisherige Abs. 3 „Erlaubnisfrei
sind auch:…“ auf Abs. 2 korrigiert. Die folgenden Absätze 3, 4 und 5 behalten
Ihre Nummerierung.
4.
In § 6 Abs. 3 wird vor dem Wort „Parteien“
das Wort „politischen“ eingefügt.
5.
Der Gebührentarif zu § 9 Abs. 1 erhält
eine neue Fassung lt. Anlage.
6.
§ 9 Abs. 2 wird geändert auf: „(2)
Das Recht, für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis Verwaltungsgebühren
zu erheben, bleibt unberührt.“
7.
§ 12 erhält die folgende Bezeichnung:
8.
In § 12 wird der Abs. 3 folgenden Wortlautes
eingefügt: 9. In
§ 13 erhält der Abs. 1 folgende Fassung: „(1)
Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Gebühr sind:
1.
die örtliche Lage,
2.
Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den
Gemeingebrauch,
3.
der Umfang des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers
an der Sondernutzung,
4.
Wert des Allgemeininteresses an der Sondernutzung.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese
Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kritzmow,
11.06.2009 Klaus
Zeplien Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung
Kritzmow,
11.06.2009 Klaus
Zeplien Bürgermeister Anlage zu § 9 (1)
der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Papendorf (Sondernutzungssatzung)
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