Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V 2007, S. 410, 413), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom  15.07.2009 nachfolgende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen vom 22.03.2005 (Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 7/13. Jahrgang vom 04.04.2005), zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 23.06.2009 (Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 7/17. Jahrgang vom 13.07.2009), wird wie folgt geändert:

 

 

In § 4 Abs. 1 wird in den Sätzen zwei und drei die Zahl „5“ jeweils durch die Zahl „4“ ersetzt.

 

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kritzmow, 20.07.2009

 

 

 

Gerhard Matthies

Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

 

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres

seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter

Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt,

gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

 

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann jedoch jederzeit geltend gemacht werden.

 

Kritzmow, 20.07.2009

 

 

 

Gerhard Matthies

Bürgermeister