Vierte
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen
Auf der
Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom
14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V 2007, S. 410, 413),
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.07.2009
nachfolgende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen erlassen:
Änderung der Hauptsatzung
Die
Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen vom
22.03.2005 (Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 7/13. Jahrgang vom 04.04.2005),
zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
23.06.2009 (Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 7/17. Jahrgang vom 13.07.2009), wird
wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 wird in den Sätzen zwei und drei die Zahl „5“
jeweils durch die Zahl „4“ ersetzt.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kritzmow, 20.07.2009
Gerhard Matthies
Bürgermeister
Für die
vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:
Ein Verstoß
gegen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres
seit der
öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge
tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter
Bezeichnung
der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt,
gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine
Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann
jedoch jederzeit geltend gemacht werden.
Kritzmow,
20.07.2009
Gerhard Matthies
Bürgermeister