Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Lambrechtshagen
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.
Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2005,
GVOBl. M-V 2005, S. 640, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
15.03.2006 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Erste
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen erlassen:
Artikel 1
Änderung
der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen vom 22.03.2005
wird wie folgt geändert:
1. In § 8 Abs.
1 Satz 1 werden die Worte „und Einladungen zu den Sitzungen der
Gemeindevertretung“
gestrichen.
2. In § 8 Abs.
2 wird als letzter Satz hinzugefügt „Ab dem 01.01.2007 erscheint das
Amtliche
Bekanntmachungsblatt monatlich.“
3. § 8 Abs. 4
erhält folgende Fassung:
„Ist die
öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge
höherer
Gewalt nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel
am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1a in
Lambrechtshagen.
Die Aushangfrist beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nicht etwas
anderes
vorgeschrieben ist.
Die öffentliche
Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen
des
Hinderungsgrundes unverzüglich nachzuholen.
4. In § 8 wird
als Abs. 5 hinzugefügt:
„Einladungen
zu den Sitzungen der Gemeindevertretung werden durch Aushang an
der
Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1a in
Lambrechtshagen,
öffentlich bekannt gemacht.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Kritzmow, 18.04.2006
Gerhard Matthies
Bürgermeister