Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2005, GVOBl. M-V 2005, S. 640, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2006 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen erlassen:

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen vom 22.03.2005 wird wie folgt geändert:

 

1.         In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „und Einladungen zu den Sitzungen der

            Gemeindevertretung“ gestrichen.

 

2.         In § 8 Abs. 2 wird als letzter Satz hinzugefügt „Ab dem 01.01.2007 erscheint das

            Amtliche Bekanntmachungsblatt monatlich.“

 

3.         § 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

            „Ist die öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge

            höherer Gewalt nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an der

            Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1a in

            Lambrechtshagen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nicht etwas

            anderes vorgeschrieben ist.

            Die öffentliche Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen

            des Hinderungsgrundes unverzüglich nachzuholen.

 

4.         In § 8 wird als Abs. 5 hinzugefügt:

            „Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung werden durch Aushang an

            der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1a in

            Lambrechtshagen, öffentlich bekannt gemacht.“

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kritzmow, 18.04.2006

 

 

 

Gerhard Matthies

Bürgermeister