Dritte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lambrechtshagen
Aufgrund des §
5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Artikel 1 Änderungen
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lambrechtshagen vom 07.12.2005, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung vom 06.10.2009, wird wie folgt geändert:
Der § 4 der Satzung erhält folgende Fassung:
„ § 4 Straßenverzeichnis Teil der Satzung ist das als Anlage beigefügte Verzeichnis über die öffentliche Straßenreinigung.“
Artikel 2 In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kritzmow, den 04.12.2009
Matthies Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. |