Auf der Grundlage des § 5 der
Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der
Bekanntmachung vom
08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19.12.2005,
GVOBl. M-V 2005, S. 640, wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.05.06
und nach Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde folgende Erste Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde
Kritzmow erlassen:
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 10.05.05 wird wie
folgt geändert:
1. In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden die
Worte „und Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung“ gestrichen.
2. In
§ 8 Abs. 2 wird als letzter Satz hinzugefügt „ Ab dem 01.01.2007 erscheint
das Amtliche Bekanntmachungsblatt monatlich.“
3. § 8 Abs. 4
erhält folgende Fassung:
„Ist die öffentliche
Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt
nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel am Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow. Die
Aushangfrist beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nicht etwas anderes
vorgeschrieben ist.
Die öffentliche Bekanntmachung in der
vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen des
Hinderungsgrundes unverzüglich
nachzuholen.“
4. In § 8 wird
als Abs. 5 hinzugefügt:
„Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung werden durch
Aushang an der Bekanntmachungstafel am Bürgermeisterbüro, Schulweg 1 in Kritzmow,
öffentlich bekannt gemacht.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Kritzmow, 09.06.2006
Ines Buuk
Bürgermeisterin