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hier ausdrucken E n t g e l t o r d n u n g
für die Benutzung
der Sportstätten der Gemeinde Kritzmow Auf der Grundlage der Kostenkalkulation 2004 – 2006 vom 15.10.2007
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kritzmow
vom 15.11.2007 nachfolgende Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten
der Gemeinde Kritzmow erlassen: § 1 Entgelte 1. Die Nutzung der Sportstätten für sportliche Zwecke ist frei: a) für den
Schulsport und Schulsportveranstaltungen der Grundschule Kritzmow b) für die regelmäßigen Trainings-
und Übungsstunden der Kindersportgruppen bis 14 Jahre der in der Gemeinde
Kritzmow ortsansässigen Vereine c) für öffentliche Veranstaltungen
der in der Gemeinde Kritzmow ansässigen gemeinnützigen
Vereine, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird. 2. Die Entgelte für die Benutzung der Sporthalle betragen:
a)
für regelmäßige Übungs-
und Trainingszeiten von Sportgruppen - pro Stunde 7,00
EUR
b)
für regelmäßige Übungs-
und Trainingszeiten von Sportgruppen gemeinnütziger Vereine sowie private
Sportgruppen - pro Stunde 13,20
EUR c) für Sportveranstaltungen der gemeinnützigen
Vereine der Gemeinde Kritzmow, - bis 6 Stunden pro Tag pro Stunde 7,50 EUR - pro Tag
50,00 EUR d) für Veranstaltungen von Privatpersonen, Unternehmen,
Sportverbänden und - bis 6 Stunden pro Tag pro Stunde 13,20 EUR - pro Tag
92,50 EUR e) Bei Benutzung der Sporthalle durch zwei Benutzer
gleichzeitig werden die Entgelte für jeden Benutzer halbiert. f) Veranstaltungen können in begründeten Fällen
auf Antrag des Veranstalters von der Erhebung eines Entgelts befreit werden.
Die Entscheidung hierüber obliegt dem Bürgermeister. § 2 Zahlungsverpflichtung und Fälligkeit 1.
Die Benutzer der Sportstätten sind zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.
Mehrere Benutzer 2.
Die Zahlungspflicht entsteht mit Abschluss der Nutzungsvereinbarungen.
Nutzungsentgelte sind von Dauernutzern zu zahlen. § 3 Schlussbestimmungen Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 25.04.2001 wird zum 31.12.2007 aufgehoben. Kritzmow, 16.11.2007
Th. Knopp Amt.
Bürgermeister
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