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                                     E n t g e l t o r d n u n g

            für die Benutzung der Sportstätten der Gemeinde Kritzmow

Auf der Grundlage der Kostenkalkulation 2004 – 2006 vom 15.10.2007 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kritzmow vom 15.11.2007 nachfolgende Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten der Gemeinde Kritzmow erlassen:

§ 1

Entgelte

1. Die Nutzung der Sportstätten für sportliche Zwecke ist frei:

            a) für den Schulsport und Schulsportveranstaltungen der Grundschule Kritzmow

b) für die regelmäßigen Trainings- und Übungsstunden der Kindersportgruppen bis 14 Jahre der in der Gemeinde Kritzmow ortsansässigen Vereine

c) für öffentliche Veranstaltungen der in der Gemeinde Kritzmow ansässigen gemeinnützigen Vereine, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird.

2. Die Entgelte für die Benutzung der Sporthalle betragen:

a)       für regelmäßige Übungs- und Trainingszeiten von Sportgruppen der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Kritzmow sowie private Sportgruppen, deren verantwortliche Nutzer ihren Wohnsitz in der Gemeinde Kritzmow haben

                - pro Stunde                                                                        7,00 EUR

b)       für regelmäßige Übungs- und Trainingszeiten von Sportgruppen gemeinnütziger Vereine sowie private Sportgruppen

                - pro Stunde                                                                        13,20 EUR

c)   für Sportveranstaltungen der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Kritzmow, bei ein- oder mehrtägiger Dauer, bei denen Eintrittsgeld erhoben wird

                - bis 6 Stunden pro Tag pro Stunde                                        7,50 EUR

                - pro Tag                                                                                         50,00 EUR

d)   für Veranstaltungen von Privatpersonen, Unternehmen, Sportverbänden und sonstiger Benutzer sowie Veranstaltungen des Kritzmower Karneval Verein e.V. , bei denen Eintrittsgeld erhoben wird

                - bis 6 Stunden pro Tag pro Stunde                                        13,20 EUR

                - pro Tag                                                                                         92,50 EUR

e)  Bei Benutzung der Sporthalle durch zwei Benutzer gleichzeitig werden die Entgelte für jeden Benutzer halbiert.

f)   Veranstaltungen können in begründeten Fällen auf Antrag des Veranstalters von der Erhebung eines Entgelts befreit werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Bürgermeister.

§ 2

Zahlungsverpflichtung und Fälligkeit

1. Die Benutzer der Sportstätten sind zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. Mehrere Benutzer haften als Gesamtschuldner.

2. Die Zahlungspflicht entsteht mit Abschluss der Nutzungsvereinbarungen. Nutzungsentgelte sind von Dauernutzern zu zahlen.

§ 3

Schlussbestimmungen

Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft.

Die Entgeltordnung vom 25.04.2001 wird zum 31.12.2007 aufgehoben.

 

Kritzmow, 16.11.2007

                                                          

Th. Knopp

Amt. Bürgermeister