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Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtung

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 in Verbindung mit § 22 ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990) sowie § 13 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz-KiföG M-V) vom 01.04.2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2004                      
folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Benutzungssatzung

 

Die Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Benutzung der kommunalen Kindertagesein-richtung vom 20.08.1997, zuletzt geändert am 08.09.2004 wird wie folgt geändert:

 

1. § 6 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Kindertageseinrichtung ist in der Regel montags bis freitags, außer an gesetzlichen Feiertagen, wie folgt geöffnet:

- Kindertagesstätte „Schwalbennest“  06.00 – 17.30 Uhr

- Hort                                                   06.30 – 07.30 Uhr

                                               Und      10.30 – 17.30 Uhr

    

2. § 9 erhält folgende Fassung:

 

§ 9 Verpflegung

  1. In der Kindertageseinrichtung werden den Kindern täglich eine warme Mittagsmahlzeit und Getränke angeboten. Die Entgelte hierfür bestimmen sich nach Maßgabe der jeweils geltenden Gebührensatzung.

 

  1. Folgende Betreuungsvarianten stehen zur Auswahl:
    a) Ganztagsbetreuung mit Mittagsversorgung
    b) Teilzeitbetreuung mit Mittagsversorgung
    c) Teilzeitbetreuung ohne Mittagsversorgung
    d) Halbtagsbetreuung mit Mittagsversorgung
    e) Halbtagsbetreuung ohne Mittagsversorgung

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2005 in Kraft.

 

Kritzmow, 13.12.2004

 

 

 

Ines Buuk

Bürgermeisterin