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Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die
Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtung
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 08.06.2004 in Verbindung mit § 22 ff. Sozialgesetzbuch
- Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes
v. 26. Juni 1990) sowie § 13 des Gesetzes zur Förderung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz-KiföG
M-V) vom 01.04.2004 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2004
folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Änderung
der Benutzungssatzung
Die Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Benutzung der kommunalen
Kindertagesein-richtung vom 20.08.1997, zuletzt geändert am 08.09.2004
wird wie folgt geändert:
1. § 6 Nr. 1 erhält
folgende Fassung:
Die Kindertageseinrichtung ist in der Regel montags bis freitags,
außer an gesetzlichen Feiertagen, wie folgt geöffnet:
- Kindertagesstätte „Schwalbennest“ 06.00 – 17.30 Uhr
- Hort
06.30 – 07.30 Uhr
Und 10.30 – 17.30 Uhr
2. § 9 erhält
folgende Fassung:
§ 9 Verpflegung
- In der
Kindertageseinrichtung werden den Kindern täglich eine warme Mittagsmahlzeit
und Getränke angeboten. Die Entgelte hierfür bestimmen sich nach Maßgabe
der jeweils geltenden Gebührensatzung.
- Folgende
Betreuungsvarianten stehen zur Auswahl:
a) Ganztagsbetreuung mit Mittagsversorgung
b) Teilzeitbetreuung mit Mittagsversorgung
c) Teilzeitbetreuung ohne Mittagsversorgung
d) Halbtagsbetreuung mit Mittagsversorgung
e) Halbtagsbetreuung ohne Mittagsversorgung
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2005 in Kraft.
Kritzmow, 13.12.2004
Ines Buuk
Bürgermeisterin
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