Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 06.05.2002 zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Gemeinde Kritzmow (Grün-flächensatzung)

 

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V S. 205) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom  08.09.2004 folgende Satzung erlassen.

 

 

Artikel 1

Verhalten in Grünflächen

 

Der § 3 Abs. 1 Satz 1, 18. Spiegelstrich wird nunmehr wie folgt gefasst:

 

- in vorhandenen natürlichen oder künstlichen Gewässern zu baden, zu spielen oder aus diesen Wasser zu entnehmen

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 28.09.2004 in Kraft.

 

Kritzmow,  08.09.2004

 

 

 

Ines Buuk

Bürgermeisterin

 

 

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

 

Kritzmow,  08.09.2004

 

 

 

Ines Buuk

Bürgermeisterin