HEBESÄTZE für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
1. 2. 3.
Grundsteuer B für die Grundstücke Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen Gewerbesteuer
300 v. H. 250 v. H. 300 v. H.
Die Hebesätze werden jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde beschlossen.