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HEBESÄTZE für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

1.


2.


3.

Grundsteuer B
für die Grundstücke

Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Gewerbesteuer

300 v. H.


250 v. H.


300 v. H.

Die Hebesätze werden jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde beschlossen.





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