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hier ausdrucken Erste Satzung zur Änderung der
Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung
In § 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 wird anstelle von "100 DM" wird durch "50 Euro" ersetzt. § 5 Absatz 1 erhält damit folgende Fassung: 1) Die Gebühr wird als Jahresgebühr erhoben und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 1. Gebührenpflichtige, deren Gebühr im Jahr über 50 Euro beträgt, erhalten jährlich einen Gebührenbescheid. 2. Gebührenpflichtige, deren Gebühr im Jahr unter 50 Euro beträgt, erhalten jedes 2. Jahr einen Gebührenbescheid mit den Forderungen der Gebühr für das vergangene und das laufende Jahr. Artikel
2 Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Elmenhorst/Lichtenhagen, gez.
Dr. Schulz
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