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Erste Satzung zur Änderung
der Satzung vom 18.02.2003 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (Sondernutzungssatzung)

Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.01.1998 (GVOBl. M-V S. 29), zuletzt geändert durch 4. ÄndG KV M-V vom 09.08.2000 (GVOBl. M-V S. 360) und der §§ 21 bis 24 sowie 28, 30 und 67 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 und § 8 (1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 19.04.1994, in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 6 Abs. 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 01. Juni 1993 (GVOBl. M/V S. 522, ber. am 04.11.1993 GVOBl. S. 916) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.04.2004 nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde und nach Genehmigung durch die zuständige Straßenaufsichtsbehörde vom 11.05.2004 folgende Satzung erlassen.


Artikel 1
Gebühren

Der § 9 wird nunmehr wie folgt gefasst:

§ 9 Gebühren
(1) Für Sondernutzungen werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe des anliegenden Gebührentarifes erhoben. Der Gebührentarif ist Bestandteil dieser Satzung.

(2) Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,50 EUR erhoben. Für eine Erweiterung, Verlängerung oder Änderung der Sondernutzungserlaubnis werden 10 EUR erhoben.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 22.06.2004 in Kraft.

Kritzmow, 27.05.2004

Horst Harbrecht
Bürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

Kritzmow, 27.05.2004

Horst Harbrecht
Bürgermeister