Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

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Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Neubekanntmachung vom

18. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom

19.05.2005 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erlassen:

 

 

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 19.04.2005 wird wie folgt geändert:

 

1. § 7 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

    „(3) Fraktionsvorsitzende erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung  

    in Höhe von 100,00 Euro monatlich.“

 

 

 

2. In § 8 Abs. 4 Satz 1 wird die Bezeichnung „Ostsee Zeitung (Rostocker Zeitung –

   die OZ Lokalzeitung für Rostock und Umgebung)“ ersetzt durch:

 

    „Ostsee-Zeitung (Rostocker Zeitung - OZ-Lokalzeitung für die Hansestadt und

   Umgebung)“

 

 

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in

Kraft.

 

Kritzmow, 14.06.2005

 

 

 

Horst Harbrecht

Bürgermeister