Erste
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
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Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Neubekanntmachung
vom
18. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), wird nach Beschluss der
Gemeindevertretung vom
19.05.2005 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde
nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 19.04.2005
wird wie folgt geändert:
1. § 7 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„(3) Fraktionsvorsitzende erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung
in Höhe von 100,00 Euro monatlich.“
2. In § 8 Abs.
4 Satz 1 wird die Bezeichnung „Ostsee Zeitung (Rostocker Zeitung –
die OZ Lokalzeitung für Rostock und Umgebung)“
ersetzt durch:
„Ostsee-Zeitung (Rostocker Zeitung - OZ-Lokalzeitung
für die Hansestadt und
Umgebung)“
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
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