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Erste Satzung zur Änderung

der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthalle Lichtenhagen (Gebührensatzung)

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.01.98 (GVOBl. M-V S. 29), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land M-V vom 09. August 2000 (GVOBl. M-V S.360) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 01.06.1993 (GVOBl. M-V S. 552, berichtigt im GVOBl. M-V S. 916), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 19.12.2002 folgende Satzung erlassen:


Artikel 1
Gebührenfreie Nutzung

§ 3 der Gebührensatzung vom 04.11.1998 wird ersatzlos gestrichen.


Artikel 2
Gebührenpflichtige Nutzung

§ 4 der Gebührensatzung vom 04.11.1998 wird zu § 3 und wie folgt geändert:

"§ 3
Gebührenpflichtige Nutzung

Für die sportliche Nutzung der Sporthalle werden Gebühren gestaffelt nach Benutzergruppen erhoben:

Benutzergruppe I
- Kinder der Grundschule und Kindertagesstätte der Gemeinde
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre der gemeinnützigen Sportvereine der Gemeinde
- Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde

Benutzergruppe II
- gemeinnützige Sportvereine der Gemeinde (Mitglieder über 18 Jahre)
- gemeinnützige Vereine und Verbände der Gemeinde

Benutzergruppe III
- sonstige Vereine, Verbände und Sportgruppen der Gemeinde
- auswärtige gemeinnützige Vereine und Verbände

Benutzergruppe IV
- sonstige auswärtige Vereine, Verbände und Sportgruppen
- Lizenzmannschaften, FC Hansa Rostock e.V.
- Auswärtige Schulen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
- Bundeswehr, Polizei und Feuerwehr
- Krankenkassen u.ä. Einrichtungen
- Kommerzielle Unternehmen, Handwerker, Selbständige
- Sonstige nicht genannte Personengruppen

Gemeinnützige Vereine sind die nach §§ 51 ff Abgabenordnung gemeinnützigen Vereine.


Artikel 3
Gebührensätze

§ 5 der Gebührensatzung vom 04.11.1998 wird zu § 4 und wie folgt geändert:

"§ 4
Gebührensätze für die sportliche Nutzung der Sporthalle incl. eintrittsfreier Sportveranstaltungen

1. Die Mindestnutzungszeit beträgt 90 Minuten.

2. Die Gebührensätze für die sportliche Nutzung der Sporthalle incl. eintrittsfreier Sportveranstaltungen (ohne Nutzung von Vereinsraum und Küche) betragen

je 60 min. für die entsprechende Sportart Benutzergruppe I Benutzergruppe II Benutzergruppe III Benutzergruppe IV
je 1/3 Spielfeld 2 € 4 € 8 € 16 €
je 2/3 Spielfeld 4 € 8 € 16 € 32 €
gesamte Halle 6 € 12 € 24 € 48 €

jede weitere angefangene 30 Min. jeweils die Hälfte des Stundensatzes.

3. Bei einer Nutzung der Sporthalle an Werktagen vor 14:30 Uhr erfolgt die Einstufung in die nächstgünstigere Benutzergruppe.

4. Bei Bedarf von zusätzlichen Umkleideräumen wird die nächstgrößere Hallenfläche zur Bestimmung der Gebühr herangezogen."

5. Bei zusätzlicher Nutzung von Vereinsraum und Küche wird eine zusätzliche Gebühr von
15,00 € bis zu 5 Stunden und
1,50 €/ Std. für jede weitere angebrochene Stunde erhoben.


Artikel 4
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.


Elmenhorst/Lichtenhagen, den


gez. Harbrecht
Bürgermeister