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hier ausdrucken Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthalle Lichtenhagen (Gebührensatzung) Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.01.98 (GVOBl. M-V S. 29), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land M-V vom 09. August 2000 (GVOBl. M-V S.360) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 01.06.1993 (GVOBl. M-V S. 552, berichtigt im GVOBl. M-V S. 916), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 19.12.2002 folgende Satzung erlassen:
§ 3 der Gebührensatzung vom 04.11.1998 wird ersatzlos gestrichen.
§ 4 der Gebührensatzung vom 04.11.1998 wird zu § 3 und wie folgt geändert: "§
3 Für die sportliche Nutzung der Sporthalle werden Gebühren gestaffelt nach Benutzergruppen erhoben: Benutzergruppe
I Benutzergruppe
II Benutzergruppe
III Benutzergruppe
IV Gemeinnützige Vereine sind die nach §§ 51 ff Abgabenordnung gemeinnützigen Vereine.
§ 5 der Gebührensatzung vom 04.11.1998 wird zu § 4 und wie folgt geändert: "§
4 1. Die Mindestnutzungszeit beträgt 90 Minuten. 2.
Die Gebührensätze für die sportliche Nutzung der Sporthalle
incl. eintrittsfreier Sportveranstaltungen (ohne Nutzung von Vereinsraum
und Küche) betragen
jede weitere angefangene 30 Min. jeweils die Hälfte des Stundensatzes. 3. Bei einer Nutzung der Sporthalle an Werktagen vor 14:30 Uhr erfolgt die Einstufung in die nächstgünstigere Benutzergruppe. 4. Bei Bedarf von zusätzlichen Umkleideräumen wird die nächstgrößere Hallenfläche zur Bestimmung der Gebühr herangezogen." 5.
Bei zusätzlicher Nutzung von Vereinsraum und Küche wird eine
zusätzliche Gebühr von
Diese
Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
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