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Zweite Satzung zur Änderung

 

der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthalle Lichtenhagen (Gebührensatzung)

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 13.12.2007 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

Gebührenpflichtige Nutzung

 

§ 3 wird wie folgt geändert:

 

„§ 3

Gebührenpflichtige Nutzung

 

Für die sportliche Nutzung der Sporthalle werden Gebühren gestaffelt nach Benutzergruppen erhoben:

 

Benutzergruppe I

-          Kinder der Kindertagesstätte, der Grundschule und des Hortes der Gemeinde

-          Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre der gemeinnützigen Sportvereine der Gemeinde und der Nachbargemeinden (Hansestadt Rostock, Admannshagen-Bargeshagen, Lambrechtshagen, Ostseebad Nienhagen)

-          die Jugendgruppen der Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde

 

Benutzergruppe II

-          gemeinnützige Sportvereine der Gemeinde und der Nachbargemeinden Hansestadt Rostock, Admannshagen-Bargeshagen, Lambrechtshagen (Mitglieder über 18 Jahre)

-          gemeinnützige Vereine und Verbände der Gemeinde

-          Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde

 

Benutzergruppe III

-          sonstige Vereine, Verbände und Sportgruppen der Gemeinde

-          auswärtige gemeinnützige Vereine und Verbände

 

Benutzergruppe IV

-          sonstige auswärtige Vereine, Verbände und Sportgruppen

-          Lizenzmannschaften, FC Hansa Rostock e.V.

-          Auswärtige Schulen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen

-          Bundeswehr, Polizei und Feuerwehr

-          Krankenkassen u.ä. Einrichtungen

-          Kommerzielle Unternehmen, Handwerker, Selbständige

-          Sonstige nicht genannte Personengruppen

Gemeinnützige Vereine sind die nach §§ 51 ff Abgabenordnung gemeinnützigen Vereine.

 

Artikel 2

Gebührensätze

 

§ 4 wird wie folgt geändert:

 

„§ 4

Gebührensätze für die sportliche Nutzung der Sporthalle incl. eintrittsfreier Sportveranstaltungen

 

  1. Die Mindestnutzungszeit beträgt 90 Minuten.

 

  1. Die Gebührensätze für die sportliche Nutzung der Sporthalle incl. eintrittsfreier Sportveranstaltungen (ohne Nutzung von Vereinsraum und Küche) betragen in der

 

Benutzergruppe

je 60 min. für die entsprechende Sportart            I                       II                      III                     IV

 

je 1/3 Spielfeld                                                 2 €                   4 €                   8 €                   16 €

 

je 2/3 Spielfeld                                                 4 €                   8 €                   16 €                 32 €

 

gesamte Halle                                                  6 €                   12 €                 24 €                 48 €

 

jede weitere angefangene 30 Min. jeweils die Hälfte des Stundensatzes.

 

  1. Bei einer Nutzung der Sporthalle an Werktagen vor 14:30 Uhr erfolgt die Einstufung in die nächstgünstigere Benutzergruppe.

 

  1. Bei Bedarf von zusätzlichen Umkleideräumen wird die nächstgrößere Hallenfläche zur Bestimmung der Gebühr herangezogen.“

 

  1. Bei zusätzlicher Nutzung von Vereinsraum und Küche wird eine zusätzliche Gebühr von                          15,00 € bis zu 5 Stunden und

1,50 €/ Std.      für jede weitere angebrochene Stunde

            erhoben.

 

  1. Beim Abschluss langfristiger Nutzungsvereinbarungen (ab 10 Monate) für Werktage vor 14:30 Uhr und für die Wochenenden können in Absprache mit dem Bürgermeister in Anlehnung an die gültigen Gebührensätze Gebührennachlässe vereinbart werden.

 

Artikel 3

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Elmenhorst/Lichtenhagen, den                          

 

                                                          

Harbrecht

Bürgermeister