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Zweite Satzung zur Änderung
der
Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Sporthalle Lichtenhagen (Gebührensatzung)
Auf der
Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.
Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) sowie der §§ 1, 2, 4
und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 13.12.2007 folgende
Satzung erlassen:
Artikel
1
Gebührenpflichtige
Nutzung
§ 3 wird
wie folgt geändert:
„§ 3
Gebührenpflichtige
Nutzung
Für die
sportliche Nutzung der Sporthalle werden Gebühren gestaffelt nach
Benutzergruppen erhoben:
Benutzergruppe I
-
Kinder der Kindertagesstätte, der Grundschule und des Hortes der
Gemeinde
-
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre der gemeinnützigen Sportvereine der
Gemeinde und der Nachbargemeinden (Hansestadt Rostock, Admannshagen-Bargeshagen,
Lambrechtshagen, Ostseebad Nienhagen)
-
die Jugendgruppen der Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
-
gemeinnützige Sportvereine der Gemeinde und der Nachbargemeinden
Hansestadt Rostock, Admannshagen-Bargeshagen, Lambrechtshagen (Mitglieder über 18 Jahre)
-
gemeinnützige Vereine und Verbände der Gemeinde
-
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
Benutzergruppe
III
-
sonstige
Vereine, Verbände und Sportgruppen der Gemeinde
-
auswärtige
gemeinnützige Vereine und Verbände
Benutzergruppe IV
-
sonstige
auswärtige Vereine, Verbände und Sportgruppen
-
Lizenzmannschaften,
FC Hansa Rostock e.V.
-
Auswärtige
Schulen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
-
Bundeswehr,
Polizei und Feuerwehr
-
Krankenkassen
u.ä. Einrichtungen
-
Kommerzielle
Unternehmen, Handwerker, Selbständige
-
Sonstige
nicht genannte Personengruppen
Gemeinnützige
Vereine sind die nach §§ 51 ff Abgabenordnung gemeinnützigen Vereine.
Artikel
2
Gebührensätze
§ 4 wird
wie folgt geändert:
„§ 4
Gebührensätze
für die sportliche Nutzung der Sporthalle incl. eintrittsfreier
Sportveranstaltungen
Benutzergruppe
je 60 min.
für die entsprechende Sportart I II III IV
je 1/3 Spielfeld
2 € 4 € 8 € 16 €
je 2/3 Spielfeld
4 € 8 € 16 € 32 €
gesamte Halle 6
€ 12 € 24 € 48 €
jede
weitere angefangene 30 Min. jeweils die Hälfte des Stundensatzes.
1,50 €/ Std. für
jede weitere angebrochene Stunde
erhoben.
Artikel
3
Inkrafttreten
Diese
Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Elmenhorst/Lichtenhagen,
den
Harbrecht
Bürgermeister