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hier ausdrucken Satzung
1. Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erhebt für die Benutzung der Sporthalle Lichtenhagen zu sportlichen Zwecken Benutzungsgebühren, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert, oder nach Maßgabe dieser Satzung Gebührenfreiheit gewährt wird. 2. Für die sportliche Nutzung durch Vertrags- und Lizenzspielmannschaften für eintrittspflichtige Sportveranstaltungen und die Benutzung zu anderen als sportlichen Zwecken werden auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge Entgelte erhoben. §
2 1. Zur Zahlung der Benutzungsgebühren sind die in § 2 (5) der Benutzungssatzung genannten Nutzer gesamtschuldnerisch verpflichtet. 2. Die Zahlungspflicht entsteht mit Abschluss der Nutzungsvereinbarung. §
3 1. Die gebührenfreie Benutzung der Sporthalle zu ausschließlich sportlichen Zwecken wird grundsätzlich gewährt: a)
der Grundschule und der Kindertageseinrichtung der Gemeinde 2. Sportgruppen der freien Wohlfahrtsverbände, Behindertenorganisationen, Senioren-gemeinschaften sowie anderer Einrichtungen aus der Gemeinde, soweit sie keinen gesetzlichen Förderanspruch haben, kann auf Antrag Gebührenbefreiung gewährt werden. 3. Eine Gebührenbefreiung für Einrichtungen und Gruppen, die erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgen, ist ausgeschlossen. §
4 1. Für den Erwachsenensport werden Gebühren gestaffelt nach Benutzergruppen erhoben:
2. In der Gebühr ist die Benutzung der Umkleideräume, Sanitäreinrichtungen und die Benutzung der vorhandenen Sportgeräte eingeschlossen. §
5 1. Die Mindestnutzungszeit beträgt 90 Minuten. 2.
Die Gebührensätze betragen
jede weitere angefangene 30 min jeweils die Hälfte eines Stundensatzes.
1. Benutzungsgebühren für eine regelmäßige Benutzung der Sporthalle sind jeweils bis zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15. 11. auf das Konto des Amtes Warnow West einzuzahlen. 2.
Benutzungsgebühren für eine nicht regelmäßige Benutzung
der Sporthalle sind innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides,
spätestens jedoch vor Beginn der vereinbarten Nutzung zu zahlen. 3. Eine Gebührenrückerstattung erfolgt nicht, wenn eine vereinbarte Nutzung nicht in Anspruch genommen wurde. §
7 Die
Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
gez.
Grimnitz
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