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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen

 

 

Auf der Grundlage des § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 07. Juli 2005 (BGBI. I S. 1954) ergeht folgende V e r o r d n u n g :

 

 

 

 

Artikel 1

Die Anlage zu der Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen vom 15.02.2007 wird wie folgt neu gefasst:

 

 

Ort                                          Zeitraum                                 Anlass         

 

Sievershagen                            06.05.2007                               Maifest

Ostsee-Park-Straße 3               von 11:00 bis 16:00 Uhr

 

 

 

 

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage der Bekanntgabe in Kraft.

 

 

 

 

 

Kritzmow, 20.03.2007

 

 

 

Gerhard Matthies

Amtsvorsteher