Erste Satzung zur Änderung

 

der Gebührensatzung des Amtes Warnow West für die Benutzung der Schulgebäude und Anlagen der Warnowschule Papendorf – Amtsschule -

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), wird nach Beschluss des Schul- und Bauhofausschusses des Amtes Warnow West vom 31.01.2008 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

 

§ 3 wird wie folgt geändert:

 

„§3

Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

(1) Die Gebühr wird von Personen oder Personengruppen pro Nutzungsstunde bzw. pro Unterrichtsstunde erhoben. Sie beträgt für die

 

a)

 

Nutzung der Sporthalle

ohne Benutzung der Duschen

Nutzung der Sporthalle mit Benutzung der Duschen

 

 

10,00 €

15,00 €

 

Durch Personen mit Wohnsitz und Personengruppen mit Sitz im Bereich des Amtes Warnow West zu sportlichen Zwecken

20,00 €

25,00 €

 

Andere Nutzer zu sportlichen und anderen Zwecken

 

Die Vermietung an ortsansässige Vereine des Amtes Warnow West für die Durchführung von Veranstaltungen ohne Einnahmeerzielung erfolgt mit einem Prozentsatz von 50.

Bei Veranstaltungen mit einer Personenzahl von über 50 Personen, die von Veranstaltern mit Sitz außerhalb des Amtes Warnow West durchgeführt werden, erhöht sich die Gebühr

um 50 %.

Kinder- und Jugendsportgruppen der Vereine sowie die Freiwillige Feuerwehr sind bei Sporthallennutzungen von den Gebühren befreit.

 

b)

Nutzung der Unterrichtsräume je Unterrichtsstunde (45 Minuten) und Raum

 

 

04,00 €

c)

Nutzung der Fachunterrichtsräume und des Sportraumes je Unterrichtsstunde

(45 Minuten) und Raum

 

 

05,00 €

d)

Computerraum

 

 

09,00 €

 

Die Vermietung an ortsansässige Vereine des Amtes Warnow West erfolgt mit einem Prozentsatz von 50.

 

e)

AULA

 

 

bis 3 Stunden

 

ab 3 Stunden

 

ohne Technik und Küche

 

 

50,00 €

 

100,00 €

 

mit Beschallungsanlage

 

 

75,00 €

 

125,00 €

 

mit Küche

 

 

75,00 €

 

125,00 €

 

mit Küche und Beschallungsanlage

 

 

100,00 €

 

150,00 €

 

Erfolgt die Vermietung für den Ganztagsschulbetrieb, reduziert sich der jeweilige Satz

auf 50 %.

 

(2)      Nutzungen der Schulgebäude und Anlagen durch den Schulverein der Warnowschule Papendorf sind grundsätzlich gebührenbefreit.

 

(3)      Auf schriftlichen Antrag kann der Schul- und Bauhofausschuss von der Erhebung einer Gebühr absehen, insbesondere wenn die Nutzung ausschließlich wohltätigen Zwecken dient.“

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Kritzmow, 19.02.2008

 

 

 

                                                          

G. Matthies

Amtsvorsteher