Erste
Satzung zur Änderung
der
Gebührensatzung des Amtes Warnow West für die Benutzung der Schulgebäude und
Anlagen der Warnowschule Papendorf – Amtsschule -
Auf der
Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.
Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) sowie der §§ 1, 2, 4
und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), wird nach
Beschluss des Schul- und Bauhofausschusses des Amtes Warnow West vom 31.01.2008
folgende Satzung erlassen:
Artikel
1
§ 3 wird
wie folgt geändert:
„§3
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(1) Die Gebühr wird von Personen
oder Personengruppen pro Nutzungsstunde bzw. pro Unterrichtsstunde erhoben. Sie
beträgt für die
a)
|
Nutzung der Sporthalle ohne Benutzung der Duschen |
Nutzung der Sporthalle mit Benutzung der Duschen |
|
|
|
10,00 € |
15,00 € |
|
Durch Personen mit Wohnsitz und
Personengruppen mit Sitz im Bereich des Amtes Warnow West zu sportlichen
Zwecken |
|
20,00 € |
25,00 € |
|
Andere Nutzer zu sportlichen und
anderen Zwecken |
Die Vermietung an ortsansässige
Vereine des Amtes Warnow West für die Durchführung von Veranstaltungen ohne
Einnahmeerzielung erfolgt mit einem Prozentsatz von 50.
Bei Veranstaltungen mit einer
Personenzahl von über 50 Personen, die von Veranstaltern mit Sitz außerhalb des
Amtes Warnow West durchgeführt werden, erhöht sich die Gebühr
um 50 %.
Kinder- und Jugendsportgruppen der
Vereine sowie die Freiwillige Feuerwehr sind bei Sporthallennutzungen von den
Gebühren befreit.
|
b) Nutzung der Unterrichtsräume je Unterrichtsstunde (45
Minuten) und Raum |
04,00 € |
|
c) Nutzung der Fachunterrichtsräume und des Sportraumes je
Unterrichtsstunde (45 Minuten) und Raum |
05,00
€ |
|
d) Computerraum |
09,00 € |
Die Vermietung an ortsansässige
Vereine des Amtes Warnow West erfolgt mit einem Prozentsatz von 50.
|
e) AULA |
bis 3 Stunden |
ab 3 Stunden |
|
ohne Technik und Küche |
50,00 € |
100,00 € |
|
mit Beschallungsanlage |
75,00 € |
125,00 € |
|
mit Küche |
75,00 € |
125,00 € |
|
mit Küche und Beschallungsanlage |
100,00 € |
150,00 € |
Erfolgt die Vermietung für den
Ganztagsschulbetrieb, reduziert sich der jeweilige Satz
auf 50 %.
(2) Nutzungen der Schulgebäude und Anlagen
durch den Schulverein der Warnowschule Papendorf sind grundsätzlich gebührenbefreit.
(3) Auf schriftlichen Antrag kann der Schul- und
Bauhofausschuss von der Erhebung einer Gebühr absehen, insbesondere wenn die
Nutzung ausschließlich wohltätigen Zwecken dient.“
Artikel
2
Inkrafttreten
Diese
Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Kritzmow,
19.02.2008
G. Matthies
Amtsvorsteher