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Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes Warnow-West und der Einrichtungen der amtsangehörigen Gemeinden im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)

 

Aufgrund des § 5 Abs. l Satz l der KV M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V Seite 29), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der KV M-V vom 09. August 2000 (GVOBl. M-V Seite 360) sowie der §§ 1, 2 und 5 des KAG M-V vom 01. Juni 1993 (GVOBl. M-V Seite 552, ber. Seite 916) geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V Seite 438) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Warnow-West vom 23.10.2003 folgende Erste Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung vom 24.10.2002 erlassen:

 

Artikel l

 

Die Satzung des Amtes Warnow-West über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 24.10.2002 wird wie folgt geändert:

 

§ l (1) Satz l wird wie folgt neu gefasst:

 

Verwaltungsgebühren sind Geldleistungen für eine besondere Leistung - Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeit - der Verwaltung.

 

§ 2 (2) wird wie folgt neu gefasst:

 

Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.

 

§ 2 (3) wird wie folgt neu gefasst:

 

Ermäßigungen aus sozialen Gründen sind zulässig, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist.

 

§ 2 (4) wird wie folgt geändert:

 

1.   Bei den Absätzen l -3 sind die Klammern durch Punkte hinter den Ziffern zu
      ersetzen.

2.   In Absatz 4 Ziffer l ist das Wort „nicht" einzusetzen:
                    oder es sich NICHT um eine beantragte..."

 

§ 3 (1) wird wie folgt geändert:

 

folgende Passage entfällt: „mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages"

 

§ 4 (2) Satz 2 wird wie folgt geändert:

 

Das Wort „angefochtenen" wird durch das Wort „angeführten" ersetzt.

 

§ 6 (3) wird wie folgt geändert:

 

Das Wort „Gebühr" wird durch das Wort „Vorauszahlung" ersetzt.

 

§ 7 (1) wird wie folgt geändert:

 

Die Wörter „vor Vornahme" werden durch die Wörter „mit Entstehen" ersetzt.

 

§ 7 (2) wird wie folgt neu gefasst:

 

Für folgende Amtshandlungen sind Vorauszahlungen zu entrichten:

 

-    Ausgabe einer Hundesteuer-Ersatzmarke (III.5)

-    Ausstellen einer Ersatz-Lohnsteuerkarte (IV.1)

-    Erteilung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz (IV.3) sowie deren

     Verlängerung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz (IV.3.1)

 

Artikel 2

 

Die Anlage der Satzung des Amtes Warnow-West über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 24.10.2002 wird wie folgt geändert:

 

IV. und V. wird wie folgt neu gefasst:

 

IV.      Bürgerdienste

 

IV.l     Ausstellen einer Ersatz-Lohnsteuerkarte                                                   5,00 €

IV.2    Festsetzung einer Hausnummer mittels Bescheid                                    16,00 €

IV.3    Erteilung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz                      20,50 €

IV.3. l Verlängerung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz                 10,00 €

 

V.       entfällt

 

Artikel 3

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kritzmow, 04.11.2003

 

 

 

Matthies

Amtsvorsteher