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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes Warnow West und der Einrichtungen der amtsangehörigen Gemeinden im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413), der §§ 1, 2, 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Warnow West vom 19.03.2009 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Warnow West vom 24.10.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 04.11.2003, wird wie folgt geändert.

 

1. § 7 (2) erhält folgende Fassung:

 

„(2) Für folgende Amtshandlungen sind zur Sicherung des Gebühreneinganges
       Vorauszahlungen zu entrichten:

 

- Ausgabe einer Hundesteuer-Ersatzmarke (III.5),

- Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (V.1)
  sowie deren Verlängerung (V.1.1)

- Erteilung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz (V.2) sowie deren

   Verlängerung (V.2.1)"

 

2. In der Anlage (Gebührenverzeichnis) zur Verwaltungsgebührensatzung vom 24.10.2002,

    zuletzt geändert durch Satzung vom 04.11.2003, ergeben sich folgende Änderungen:

 

-    I.1.1 sowie I.1.2 erhalten folgenden Wortlaut:

 

          „I.1.1 bei Herstellung durch Ablichtung je angefangene Seite DIN A 4

        in schwarz/weiß                                                                             0,10 €

        Farbkopie                                                                                      0,36 €

I.1.2 bei Herstellung durch Ablichtung je angefangene Seite DIN A 3

        in schwarz/weiß                                                                            0,15 €

        Farbkopie                                                                                      0,37 €“

-    II. erhält die Bezeichnung: „Allgemeine Verwaltung“

-    III. erhalt die Bezeichnung: „Finanzverwaltung“

-    IV. erhält folgende Fassung:
    
    IV. Bürgerdienste

     IV. 1  Festsetzung einer Hausnummer mittels Bescheid                          16,00 €“

 

 

-    angefügt wird ein Pkt. V. folgender Fassung:

 

     V. Bauverwaltung

 

     V.1     Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung                                 29,00 €
                öffentlicher Verkehrsflächen                                                                   

     V.1.1  Verlängerung der Erlaubnis zur Sondernutzung                              14,00 €
                öffentlicher Verkehrsflächen                                                                    

     V. 2.   Erteilung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz           29,00 €

     V. 2.1  Verlängerung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz    14,00 €“                

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kritzmow, den 24.03.2009

 

 

 

Matthies

Amtsvorsteher

 

Bekanntmachungsanordnung

 

  1. Die vorstehende, vom Amtsausschuss beschlossene Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
  2. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

 

Kritzmow, den 24.03.2009

 

 

 

Matthies

Amtsvorsteher