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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
des Amtes Warnow West und der Einrichtungen der amtsangehörigen Gemeinden
im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern Artikel
1 Änderungen Die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Warnow West vom 24.10.2002, zuletzt
geändert durch Satzung vom 04.11.2003, wird wie folgt geändert. 1. § 7 (2) erhält folgende Fassung: „(2) Für folgende Amtshandlungen sind zur Sicherung des Gebühreneinganges - Ausgabe einer Hundesteuer-Ersatzmarke (III.5), - Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher
Verkehrsflächen (V.1) - Erteilung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz (V.2)
sowie deren Verlängerung (V.2.1)" 2. In der Anlage (Gebührenverzeichnis) zur Verwaltungsgebührensatzung vom
24.10.2002, zuletzt geändert durch Satzung
vom 04.11.2003, ergeben sich folgende Änderungen: - I.1.1 sowie I.1.2 erhalten folgenden Wortlaut: „I.1.1 bei Herstellung durch
Ablichtung je angefangene Seite DIN A 4 in schwarz/weiß
0,10 € Farbkopie
0,36 € I.1.2 bei Herstellung durch Ablichtung
je angefangene Seite DIN A 3 in schwarz/weiß 0,15
€ Farbkopie
0,37 €“ - II. erhält die Bezeichnung: „Allgemeine Verwaltung“ - III. erhalt die Bezeichnung: „Finanzverwaltung“ - IV. erhält folgende Fassung: - angefügt wird ein Pkt. V. folgender Fassung: „V. Bauverwaltung
V.1 Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung 29,00 € V.1.1 Verlängerung der Erlaubnis zur Sondernutzung 14,00 €
V. 2. Erteilung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz
29,00 € V. 2.1 Verlängerung der Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz
14,00 €“
Artikel
2 In-Kraft-Treten Diese
Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kritzmow,
den 24.03.2009 Matthies Amtsvorsteher Bekanntmachungsanordnung
Kritzmow,
den 24.03.2009 Matthies Amtsvorsteher
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