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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen (Grünflächensatzung)

Auf Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.07.2012 folgende Satzung erlassen:


Artikel 1
Änderungen

Die Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen (Grünflächensatzung) vom 22.10.2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.02.2011, wird wie folgt geändert:

  1. In § 3 Abs. 1 erhält die Nr. 6 folgende Fassung:
    „6. eigenmächtig Pflanzungen aller Art, Gehölzschnitt oder Mäharbeiten vorzunehmen,“
  2. In § 7 Abs. 1 Nr. 2 erhält der 7. Spiegelstrich folgende Fassung:
    „- eigenmächtig Pflanzungen aller Art, Gehölzschnitt oder Mäharbeiten vornimmt,“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kritzmow, 10.07.2012

 

Horst Harbrecht
Bürgermeister

 

Bekanntmachungshinweis

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.