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Gemeindewahlbehörde – Übernahme eines Ehrenamtes

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches Warnow-West,

am 25. Mai 2014 finden zeitgleich die Wahlen zum Europäischen Parlament, die Wahlen der Gemeindevertretungen  und des Kreistages sowie der ehrenamtlichen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen statt.

Wir bitten Sie hiermit sich zur Übernahme eines Ehrenamtes im Wahlvorstand Ihrer Gemeinde zu melden.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens 37 Tagen (18.04.2014) in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  4. nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
  5. nicht selbst Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen
    Stellvertreter sind.

Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum Vorsteher, Schriftführer deren Stellvertreter oder als Beisitzer. Durch das Amt Warnow-West erhalten Sie im Rahmen einer Schulung eine Einführung in ihre Rechte, Pflichten und Aufgaben.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

Wahlvorsteher/in der Wahlbezirke

50,00 EUR

Mitglieder der Wahlvorstände der allgemeinen Wahlbezirke    

 

40,00 EUR

Mitglieder der Wahlvorstände der Briefwahlbezirke                          

 

30,00 EUR

Ich bitte Sie, Ihre Bereitschaft gegenüber dem Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit schriftlich oder mündlich bis zum 28.03.2014 zu erklären (Tel.: 038207/63314, Fax: 038207/63329, E-Mail: amt@warnow-west.de).

Kritzmow, 07.01.2014

 

Hildegard Schulz
Gemeindewahlleiterin