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Gemeinde Papendorf – Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekanntgemacht.
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

 

Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.07.2016 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ soll die Entwicklung eines Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ planungsrechtlich vorbereitet werden. Der Standort soll sich städtebaulich in die vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Mischgebietsstrukturen einfügen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ und der Entwurf der Begründung dazu einschließlich des Umweltberichts und der umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 22.8.2016 bis zum 23.09.2016

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

An umweltbezogenen Informationen stehen zur Verfügung:

  • der Umweltbericht zum B-Plan Nr. 9b: die Eingriffe beschränken sich im Wesentlichen auf die Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzflächen; als Ausgleichsmaßnahmen werden im Wesentlichen in der Gemarkung Groß Stove landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen und durch die Schaffung von Wiesen- und Gehölzflächen aufgewertet sowie ein im Plangebiet liegender Teich renaturiert; es sind keine geschützten Biotope vorhanden; es wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Landschaft untersucht: Mit erheblichen Beeinträchtigungen durch die mit dem Bebauungsplan Nr. 9b verbundenen Planungsabsichten auf die Umwelt bzw. die benannten Schutzgüter ist im Wesentlichen nicht zu rechnen;
  • die artenschutzrechtliche Stellungnahme innerhalb des Umweltberichts: demnach liegt eine Betroffenheit geschützter Arten (Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Brut- und Rastvögel) nicht vor;
  • die Stellungnahmen des Umweltamtes des Landkreises: demnach war die Ermittlung des Ausgleichserfordernisses zu überarbeiten und zusätzliche externe Ausgleichmaßnahmen waren festzusetzen (s.o.); die nach § 18 und § 19 NatSchAG M-V geschützten und zukünftig entfallenden Bäume werden berücksichtigt; die artenschutzrechtlichen Regelungen des Bebauungsplanes sind ausreichend; Altlasten (-verdachtsflächen) sind nicht bekannt; das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III;
  • des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt: demnach ist der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen möglichst zu begrenzen; die örtliche Vorflut Stover Bach ist in der Trinkwasserschutzzone II, dies wird im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet, es wird kein verunreinigtes Wasser eingeleitet;
  • des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege: es sind keine Bodendenkmale bekannt;
  • des Wasser- und Bodenverbandes: die Versickerungsfähigkeit bzw. die Ableitung von Regenwasser in die Vorflut ist zu prüfen, die Einleitung von Regenwasser wurde mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt;
  • des Forstamtes Bad Doberan: es sind keine Waldflächen im Plangebiet vorhanden; es sollte vermieden werden, dass sich angrenzende Gehölzflächen zu Wald entwickeln; die Regenwassereinspeisung in den Stover Bach betrifft Waldflächen, dies wird im Rahmen der Erschließungsplanung durch gedrosselte Einleitung berücksichtigt;
  • der Eurawasser GmbH: das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III;
  • Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 9b: Untersuchung der zukünftigen Belastung der in den angrenzenden Mischgebieten vorhandenen Wohnnutzung; Empfehlungen für die Schallschutz-Festsetzungen des Bebauungsplanes um Belastungen auszuschließen; zu diesem Zwecke wird im Bebauungsplan die Lärmentwicklung durch Gewerbe für den Nachtzeitraum eingeschränkt; bezüglich des Verkehrslärms müssen keine Maßnahmen ergriffen werden.Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

K. Zeplien
Bürgermeister

Kritzmow, den 28.07.2016

Bekanntmachungsvermerk:

 

ausgehängt am: 29.07.2016

Unterschrift, Dienstsiegel

abzunehmen ab: 15.08.2016

 

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

Lageplan des Bebauungsplans Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

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