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Gemeinde Papendorf – 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Papendorf öffentlich bekannt gemacht werden:
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6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindeentwicklung ist ein dynamischer Prozess und führt zu fortlaufenden Veränderungen, die ihren Niederschlag im Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan finden. Soweit diese neuen oder geänderten Planungsziele bzw. Ergänzungen nicht mit den gegenwärtigen Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan übereinstimmen, ist eine Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat daher in ihrer Sitzung am 29.08.2013 den Aufstellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf gefasst. Am 04.12.2013 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf gebilligt.

Die Flächenpotentiale für die weitere Entwicklung der Gemeinde Papendorf sind weitgehend erschöpft. Die Gemeinde möchte mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes v.a. die gewerbliche und die Wohnbauflächenentwicklung für den kommenden Planungszeitraum der nächsten ca. 20 Jahre abstecken. Außerdem sollen infrastrukturelle Vorhaben umgesetzt werden.

Die Änderungen umfassen:

 

·     Geltungsbereich 1 – Papendorf Nordost: Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 2,6 ha) sowie von Grünflächen (1,9 ha) nordöstlich der Ortslage Papendorf.

·     Geltungsbereich 2 – Papendorf-Sturmburg: Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 0,5 ha) nördlich der Straße „Sturmburg“.

·  Geltungsbereich 3 – Papendorf-Schule: Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf – Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (ca. 0,3 ha) südlich der Schule in Papendorf.

·   Geltungsbereich 4 – Sildemow: Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 1,5 ha) westlich der Ortslage Sildemow sowie einer Ortsentlastungsstraße westlich und nördlich der Ortslage.

·  Geltungsbereich 5 – Wohngebiet Niendorf: Darstellung eines Allgemeines Wohngebiets (ca. 1,7 ha) südöstlich der Ortslage Niendorf.

·  Geltungsbereich 6 – Gewerbegebiet Niendorf: Darstellung eines großen Gewerbegebiets (ca. 57 ha)  sowie von Grünflächen (ca. 17 ha) südlich der Ortslage Niendorf und nördlich der BAB 20.

·    Geltungsbereich 7 –Groß Stove: Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 2,3 ha) nordöstlich der Ortslage Groß Stove.

·  Geltungsbereich 8 – Gewerbegebiet „Sildemower Kreuz“: Darstellung eines Gewerbegebiets (ca. 1,2 ha) sowie von Grünflächen (ca. 1,8 ha) an der nördlichen Gemeindegrenze zur Hansestadt Rostock als Erweiterung des Gewerbegebiets „Nobelstraße II“ der Hansestadt.

·    Geltungsbereich 9 – Gragetopshof: Darstellung von Wohnbauflächen (ca. 5 ha), Grünflächen (ca. 4,3 ha) sowie Flächen für Wald.

Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung in der Zeit

vom 02.01. bis zum 04.02.2014

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

Dabei besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Übersichtsplan der Änderungsbereiche

Dokument2

Kritzmow, den 09.12.2013

 

T. Willert
1. stv. Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:  09.12.2014

abzunehmen ab: 24.12.2014

                                                                                                                      Unterschrift, Dienstsiegel

                                                           abgenommen am:      ………………        Unterschrift, Dienstsiegel