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Gemeinde Lambrechtshagen – Bebauungsplan Nr. 24, „Wohngebiet Sportplatz“ in Sievershagen, 1. Änderung

Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht wurden.
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung und Beteiliung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13a (2) i. V. m. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen hat am 10.12.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Plans Nr. 24, „Wohngebiet Sportplatz“, gefasst und den Entwurf der 1. Änderung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet liegt in Sievershagen östlich der Straße Alt Sievershagen und nördlich der Mühlenstraße.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 erfolgt im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 17.02.2016 bis zum 17.03.2016 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 (1. Änderung) schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

H. Kutschke
Bürgermeister

B24-anl1-Begründung151127_Seite_1

 

 

 

 

 

ausgehängt am: 26.01.2016 ________________ _______________
Unterschrift Dienstsiegel

abzunehmen ab: 09.02.2016

 

abgenommen am: …………… ________________ _______________
Unterschrift Dienstsiegel