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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Widmungsverfügung Fußweg von der Straße An der Festwiese Richtung Grün-/Ackerbereich

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Widmungsverfügung

Beschluss vom 24.09.2015

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Lagebezeichnung: Fußweg von der Straße An der Festwiese Richtung Grün-/Ackerbereich Gemarkung Elmenhorst, Flur 4, Flurstück 249/5 (TF aus)
2. Festsetzung
2.1, Klassifizierung: Gemeindestraße (Fußweg) gemäß § 3 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 2 StrWG- M-V
2.2. Funktion: Fußweg nach § 3 Nr. 3 a StrWG-M-V
2.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
2.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt:
Sonderweg für Fußgänger

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3

VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum: 24.09.2015

Harbrecht
Bürgermeister

Übersichtskarte

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